Hausordnung

Hausordnung BALANX Fitness

1.Geltungsbereich und Zweck der Ordnung


Jeder Besucher hat nachstehende Benutzungsbedingungen eigenverantwortlich vor Betreten der Räumlichkeiten zur Kenntnis zu nehmen! Diese Ordnung gilt für die Einrichtung des BALANX. Zweck dieser Ordnung ist es, alle Besucher zu einem Verhalten zu verpflichten, das Ruhe, Sauberkeit und Erholung gewährleistet. Das Einlassen/Mitnehmen von Nichtmitgliedern außerhalb der Betreuungszeiten ist ausdrücklich untersagt.


2.Zulassung

Die Benutzung der Räumlichkeiten wird grundsätzlich jedem gestattet, sofern er nicht ansteckend krank oder betrunken ist, Hautausschlag oder andere an – und abstoßerregende Krankheiten hat oder von Mitarbeitern des BALANX der Räumlichkeiten verwiesen wird. Die Einnahme und Weiterreichung von anabolen Steroiden bzw. leistungssteigernder Pharmaka ist in den Räumlichkeiten des BALANX strengstens untersagt.


3.Aushang

Aktuelle Öffnungszeiten (Fitness, Kurse) sind unserer Internetseite www.balanxfitness.de entnehmbar. Die maßgeblichen Teile der Hausordnung können jederzeit innerhalb der Anlage eingesehen werden.


4.Fundsachen

Die im Studio des BALANX gefundenen Sachen sind dem Personal abzuliefern. Das Personal ist berechtigt, diese Fundsachen dem nachweislichen Berechtigten zurückzugeben. Geringwertige Fundsachen werden bei Nichtabholung nach einer Frist von 1 Monat entsorgt.


5.Verhalten des Besuchers

a) Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte, sowie Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden.

b) Alle Anlagen und Geräte des BALANX sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Schäden sind unverzüglich einem Vertreter des BALANX zu melden.

c) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist nicht gestattet.

d) Das Rauchen, Nägelschneiden und Rasieren ist in den Räumlichkeiten des BALANX verboten.


6.Vorreinigung

Jeder Besucher ist vor der Benutzung der Sauna angewiesen, sich im Duschbereich zu reinigen. Sportschuhe sind separat mitzuführen und dürfen frühestens im Eingangsbereich des BALANX an den Füßen getragen werden. In sämtlichen Naßbereichen werden Badelatschen empfohlen.


7.Gerätebenutzung

Die Benutzer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Geräte nur im Rahmen ihrer sportlichen Fähigkeiten und entsprechend ihrer körperlichen Verfassung zu benutzen und im Zweifel vor Übungsantritt den verantwortlichen Trainer zu konsultieren. 

Die benutzten Geräte und Hilfsmittel sind nach dem Training im ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Zum Training sind Handtücher als Trainingsunterlage zur Vermeidung von Schweißflecken mitzuführen.


8.Garderoben

Zur Verfügung gestellte Garderobenschlüssel sind dem Personal beim Verlassen der Räumlichkeiten des BALANX wieder auszuhändigen. Auch für eingeschlossene Garderobe besteht unsererseits kein Versicherungsschutz, die Benutzung der Fächer erfolgt in eigener Verantwortung. 


9.Haftung

Für Sach- und Gesundheitsschäden wird eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit nicht übernommen. Die Benutzer sind angehalten, auf ihre Garderobe, sowie andere selbst mitgebrachte Sachen selbst zu achten. Bei Abhandenkommen dergleichen ist ein Ersatz ausgeschlossen. Die Hinterlegung von persönlichen Sachen im Studio, u.a. am Tresen, erfolgt auf eigene Gefahr, Obhutspflichten durch das Personal werden ausdrücklich verneint. Da wir 24h geöffnet haben, erfolgt die Nutzung der Anlage auf eigene Gefahr.


10.Folgen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Besucher der Einrichtung des BALANX, welche diesen Bedingungen zuwiderhandeln oder sonst die Ordnung stören, müssen das Haus nach Aufforderung durch das diensthabende Personal sofort verlassen.


11.Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die gesamte Anlage videoüberwacht ist (ausgenommen natürlich die Nass- und Sanitärbereiche). Die Videodaten werden für mehrere Wochen gespeichert, bevor diese durch automatische Überschreibung gelöscht werden. Eine zwischenzeitliche Löschung ist technisch nicht möglich. Die Aufnahmen dienen ausschließlich versicherungsrelevantem Zweck. Zum einen, um etwaiger mutwilliger Zerstörung vorzubeugen bzw. diese gegebenenfalls im Nachhinein ahnden zu können oder zum anderen, grobe Verstöße gegen diese Hausordnung nachvollziehbar zu machen. Auch stellen wir die Aufnahmen, wenn im Zuge eventueller Strafverfolgungsmaßnahmen erforderlich, entsprechenden Behörden zur Verfügung. Eine Sichtung durch andere 3.Personen ist im Rahmen des technisch Möglichen ausgeschlossen.


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